Ebling: „Feste gesellig und sicher feiern“ - Auslegungshinweise zu § 26 POG sollen weitere Klarheit schaffen

    In § 26 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz werden allgemeine Regelungen und notwendige Vorkehrungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel festgehalten. Um Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel unterhalb der Schwelle zu Großveranstaltungen zu unterstützen, hat das Innenministerium Auslegungshinweise zu § 26 POG mit ausgewählten Fragestellungen auf seiner Webseite veröffentlicht. 

    „Rheinland-Pfalz ist ein Bundesland mit sehr vielen schönen Traditionen und Festen. Um den Kommunen eine Hilfestellung anzubieten und weitere Klarheit für die Planung und Durchführung von kleineren Festen und Umzügen zu schaffen, möchten wir mit den Auslegungshinweisen verdeutlichen, dass die Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit auf ein unabdingbar erforderliches Maß begrenzt werden können, um unsere Feste auch künftig gesellig und gleichzeitig sicher feiern zu können“, sagte Innenminister Michael Ebling. Nicht zuletzt bei der Fastnachtskampagne 2022/2023 habe die seit dem 6. April 2021 geltende Regelung des § 26 POG teilweise zu Umsetzungsproblemen und Handlungsunsicherheiten bei den Beteiligten geführt.

    So setzen sich die Auslegungshinweise beispielsweise mit Fragen zur Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters, zur Notwendigkeit eines Zufahrtschutzes und zum Einsatz des Ordnungsdienstes auseinander.

    Die Auslegungshinweise sowie die schriftlichen Anwendungshinweise können unter www.mdi.rlp.de/pog eingesehen und heruntergeladen werden. Die Auslegungshinweise beziehen sich explizit auf Veranstaltungen unterhalb der Schwelle zu Großveranstaltungen, während die schriftlichen Anwendungshinweise für alle Veranstaltungsgrößen Anwendung finden.

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