Öffentliche Bekanntmachung des KommZB Auslage des Entwurfs des Haushaltsplans 2024

    Der kommunale Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) gibt die Auslage des Entwurfs des  Haushaltsplan 2024 bekannt.


    Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 KomZG des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

    1. Auslage des Haushaltsplans des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen zur Einsichtnahme.

    2. Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen / Einreichung von Vorschlägen.

    Der Entwurf des Haushalts wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung parallel zu dieser Veröffentlichung zugeleitet. Er liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Kommunalen Zweckverbandes (KommZB), Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, 3.OG, bis zum 06.11.2023 aus.

    Um vorherige Anmeldung wird gebeten, möglichst telefonisch unter 06131/9264-0.

    Einwohner können bis zum Ablauf des 06.11.2023 Einwendungen gegen den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 des Zweckverbandes zu Koordinierung der Eingliederungshilfe U18 und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) erheben bzw. Vorschläge einreichen, adressiert an den KommZB, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz.


    Foto: Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay

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