Aufenthaltsrechte und Dokumentationspflichten von Arbeitgebern bei Freizügigkeitsberechtigten und Schweizer Staatsangehörigen

    Wie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat schreibt, haben sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wegen Fragen einer Dokumentation eines Aufenthaltsrechts von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgerinnen, Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein und Norwegen, Schweizer Staatsangehörigen sowie Berechtigten nach dem Austrittsabkommen EU-Vereinigtes Königreich verschiedentlich an Stellen des Bundes gewandt. 

    Mit einem Hinweisblatt soll Rechtssicherheit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und andere Stellen geschaffen werden. Sie finden das Hinweisblatt auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.


    Foto: Kreisverwaltung Donnersbergkreis

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.