Führerschein-Umtausch: Jetzt Jahrgänge 1965-1970

    Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren ist und noch den alten deutschen Papierführerschein nutzt, muss diesen bis 19.01.2024 umtauschen. Inhaber von Scheckkarten-Führerscheinen sind davon nicht betroffen.

    Bitte beachten:
    Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Donnersbergkreis bittet darum, den Antrag rechtzeitig bis spätestens 30.11.2023 zu stellen. Da alle Führerscheine bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, ist auch hier mit längeren Produktionszeiten zu rechnen. Nur so kann eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

    Das wichtigste in Kürze:

    Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
    Den Umtausch können Sie bei Ihrer jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro – oder bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragten. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nötig. Bitte beachten Sie hierbei die jeweiligen Öffnungszeiten und ein eventuelles Terminsystem bei Ihrer Anlaufstelle.

    Welche Unterlagen sind erforderlich?
    Für den Antrag werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und  ein biometrisches Lichtbild benötigt.

    Was passiert mit meinem alten Führerschein?
    Den alten Führerschein erhalten Sie auf Wunsch entwertet zurück.

    Wieviel kostet der Umtausch?
    Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Wird der Direktversand nach Hause beantragt, erhöhen sich die Gebühren um 5 Euro.


    Foto: Mondisso auf Pixabay

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