Kommunalwahlen 2024: Ausgabe von Wahlvordrucken durch die örtlichen Wahlleitungen

    Information an die Wahlvorschlagsträger für die Kreistagswahl 2024: Zurzeit befinden sich die Wahlvorschlagsträger in der Aufstellungsphase ihrer Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen 2024. Die Kommunalwahlordnung (KWO) wird derzeit an die neuen rechtlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angepasst. Voraussichtlich im Herbst ist mit dem Inkrafttreten zu rechnen. Bis zum Inkrafttreten der Änderungen der Kommunalwahlordnung (KWO) können die bisherigen Formulare seitens der Wahlvorschlagsträger weiterhin genutzt werden. Die Verwendung führt nicht zur Versagung des Wahlvorschlags aus formalen Gründen.

    Die Ausgabe der Formulare und Vordrucke soll zukünftig von den hierfür primär zuständigen örtlichen Wahlleiterinnen und Wahlleitern erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an oder 06352/710-115 (Frau Berst).


    Foto: Michael Schwarzenberger auf Pixabay

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.