ANTRÄGE AUF LERNMITTELFREIHEIT BIS 15. MÄRZ

    Familien, in denen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Hier werden Schulbücher, Arbeitshefte oder beispielsweise grammatische Beihefte kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Arbeitshefte, in die Eintragungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, müssen nicht zurückgegeben werden. Alle sonstigen Unterrichtsmaterialien – wie Lektüren, Formelsammlungen, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenmaterial – müssen auf eigene Kosten selbst angeschafft werden. Eine Ausleihe der sonstigen Unterrichtsmaterialien ist nicht möglich. Für die unentgeltliche Ausleihe ist die Antragsfrist bis 15. März einzuhalten.

    Die Antragsformulare auf Lernmittelfreiheit werden von den Schulen im Kreis seit Jahresbeginn an Schülerinnen und Schüler verteilt – entweder elektronisch oder zusammen mit dem Halbjahreszeugnis. Auch auf der Homepage der Kreisverwaltung sind die Formulare abrufbar unter Bürgerservice – Formulare A-Z – Schulbuchausleihe.


    Foto: Pixabay (Joergelman)

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