An alle wahlberechtigten Personen: Bitte beachten Sie das Folgende bei der Stimmabgabe für die Briefwahl

    Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 haben die Wähler eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen erhalten. Es handelt sich dabei um zwei Wahlen. Die eine ist die Europawahl und die andere ist die Kommunalwahl. Damit die Stimmabgabe erfolgreich ist, müssen Sie als Wähler die Wahlunterlagen getrennt abgeben. Das heißt die Wahlunterlagen für die Europawahl kommen in den dafür übersandten Umschlag und die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl kommen in den dafür vorgesehenen Umschlag. Tun Sie dies nicht, ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

    Aus dem den Wahlunterlagen jeweils beigefügte Merkblatt können Sie entnehmen, wie Sie vorgehen müssen.

    Danach beziehen Sie als Wähler für die Europawahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen langen, grauen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nachdem Sie den grauen Stimmzettel ausgefüllt haben, kommt er in den weißen Stimmzettelumschlag und der Umschlag wird verschlossen. Danach müssen Sie den Wahlschein unterschreiben. Den weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein müssen Sie dann zusammen in den roten Wahlbriefumschlag legen. Diesen verschließen Sie anschließend.

    Den Wahlbrief für die Europawahl können Sie dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post geben oder bei der Verwaltung abgegeben.

    Bei der Stimmabgabe für die Kommunalwahl ist das Procedere ähnlich. Sie haben auch hier farblich unterschiedliche Wahlunterlagen erhalten: Einen gelben Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, Stimmzettel, die für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltet sind und einen orangenen Wahlbriefumschlag. Auf Ihrem Stimmzettel treffen Sie Ihre Wahl, danach legen sie ihn in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen. Zusätzlich müssen Sie auch hier den gelben Wahlschein danach noch unterschreiben. Diesen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag legen Sie dann in den orangenen Wahlbriefumschlag und verschließen diesen.

    Den Wahlbrief für die Kommunalwahl können Sie dann ebenfalls kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post geben oder bei der Verwaltung abgegeben.

    Keinesfalls dürfen Sie die Unterlagen für die Europa- und die Kommunalwahl in einen Umschlag legen und diesen abgeben. Tun Sie dies, ist Ihre Stimmabgabe ungültig.


    Foto: Ibrahim Rifath auf Unsplash

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