SchülerUmweltParlament

    Umweltpolitisches Engagement wird im Donnersbergkreis großgeschrieben. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig erreicht werden, damit der Schutz der Umwelt und der bewusste Umgang mit Ressourcen zur Selbstverständlichkeit werden.

    Nachdem sich das Donnersberger Umweltdiplom als Angebot für Kinder ab der 4. Klasse erfolgreich etabliert hat, wurde für Jugendliche im Jahr 2013 das SchülerUmweltParlament ins Leben gerufen.

    Einmal pro Schulhalbjahr kommen Vertreter der 9. und 10. Klassen der weiterführenden Schulen des Donnersbergkreises zusammen, um umweltrelevante Themen zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen.

        Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit,

        • sich mit Gleichaltrigen über ökologische Themen auszutauschen
        • unmittelbar an umweltpolitischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene mitzuwirken;
        • demokratische Entscheidungsprozesse zu begleiten;
        • zu erleben, dass man durch Engagement und verantwortungsvolles Handeln auf den eigenen Lebensraum Einfluss nehmen kann.

        Das 1. SchülerUmweltParlament des Donnersbergkreises fand am 07.11.2013 unter Beteiligung von 32 Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen statt. Weitere Veranstaltungen fanden am 06.05.2015 und am 18.04.2016 statt.


        Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

        / Gesundheit und Vorsorge / Gesundheitsvorsorge / Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

        Zuständige Mitarbeiter

        Frau Katrin Becker

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        Frau Rita Fröhlich

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        Frau Dr. Brigitta Goeschel

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        Frau Simone Kirschenknapp

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        Frau Vera Nüchel

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        Leistungsbeschreibung

        Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städt ist es, die Gesundheit von Kinder und Jugenlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder zusammen.

        Zum Aufgabengebiet gehören:

        Schuleingangsuntersuchung

        Gemäß § 2 und § 54 der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in Rheinland-Pfalz und entsprechend dem Schulgesetz ist die ärztliche Schuleingangsuntersuchung die einzige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung übernimmt der Kinder-und Jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter.

        Wichtige Informationen zur Schuleingangsuntersuchungen.

        Alle Kinder, die zum 1. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Die ärztliche Untersuchung ist ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie verbindet Aspekte der individuellen schul-und unterrichtsbezogenen Kindergesundheitsförderung mit solchen der kinderärztlichen Krankheitsfrüherkennung. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist heute als ein Screening-Verfahren zu verstehen. Sie umfasst Seh- und Hörtest, sowie Untersuchungen zur Sprachentwicklung, Wahrnehmungsfähigkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Ausdauer, sozial-emotionalen Kompetenzen, Grob- und Feinmotorik und dem allgemeinen körperlichen Gesundheitszustand. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung hat zur Aufgabe schulrelevanten Förderbedarf festzustellen, sie soll epidemiologische Gesundheitsparameter erfassen und dient der individuellen Beratung der Eltern. Die Aufnahme oder Zurückstellung eines Kindes erfolgt gemäß Schulordnung durch Entscheidung des Schulleiters, der sich mit dem Schularzt ins Benehmen setzt. Nach der Schulanmeldung erhalten die Eltern eine Einladung zur Untersuchung mit Terminvereinbarung und den Elternfragebogen.

        Einladung -  Einladung zur Einschulungsuntersuchung_SJ 2020-21.docx

        Elternfragebogen - Elternfragebogen

        Schulordnung RLP - Schulordnung

         Förderschulgutachten

        Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfasst ein sonderpädagogisches Gutachten und eine schulärztliche Untersuchung, welche der Schulbehörde als Entscheidungsgrundlage dienen. In Rheinland-Pfalz findet sonderpädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig an den Lernorten Schwerpunktschule und Förderschule statt.

        http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung.html

         Gutachten zur Schulfähigkeit

        Zur Überprüfung gesundheitlicher und psychosozialer Hintergründe bei erhöhten Fehlzeiten im Unterricht sowie bei Befreiungen/Teilbefreiungen vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen.

         Schulgesetz - Schulgesetz

        Kindeswohl und Kindesgesundheit

        Am 07.03.2008 ist in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindesgeffährdung LKindSchuG in Kraft getreten. Diesem Gesetz liegt das Recht eines jeden Kindes "auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" (§1) zu Grunde.

        Die besondere Pflicht der Eltern hierfür Sorge zu tragen soll durch niedrigschwellige Angebote im Bereich der Frühen Hilfen aber auch durch Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 beim Kinderarzt unterstützt und gefördert werden. Sie dals Anhaltspunkt risikohafte Entwicklungen in Bezug auf Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch bei der Zielgruppe der unter 6-Jährigen zu erkennen.

        Durch das eingerichtete verbindliche Einladungswesen erhalten seit 2008 alle in Rheinland-Pfalz lebenden Eltern zur jeweils nächsten U-Untersuchung ihres Kindes eine Einladung durch das Zentrum für Kindervorsorge in Homburg. Der beiliegende Rückmeldebogen wird nach erfolgter Untersuchung vom Arzt an die zentrale Meldestelle in Homburg zurückgeschickt. Sollte innerhalb der empfohlenen Frist die Bestätigung nicht eingehen wird das zuständige Gesundheitsamt eingeschaltet. Die MitarbeiterInnen setzen sich daraufhin unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per Hausbesuch mit den Eltern in Verbindung und wirken im Dialog auf die Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin. Sollte keine Kontaktaufnahme möglich sein oder sollten im Hausbesuch gewichtige Anhaltspunkte einer Gefährdung des Kindes erkennbar sein, ist das Gesundheitsamt gesetzlich verpflichtet das örtliche Jugendamt zu informieren. Dieses prüft unmittelbar und in eigener Zuständigkeit, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

        Kindeswohl

        Früherkennungsuntersuchungen '10 Chancen für Ihr Kind"

        Anträge / Formulare

        K

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