Umweltpolitisches Engagement wird im Donnersbergkreis großgeschrieben. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig erreicht werden, damit der Schutz der Umwelt und der bewusste Umgang mit Ressourcen zur Selbstverständlichkeit werden.
Nachdem sich das Donnersberger Umweltdiplom als Angebot für Kinder ab der 4. Klasse erfolgreich etabliert hat, wurde für Jugendliche im Jahr 2013 das SchülerUmweltParlament ins Leben gerufen.
Einmal pro Schulhalbjahr kommen Vertreter der 9. und 10. Klassen der weiterführenden Schulen des Donnersbergkreises zusammen, um umweltrelevante Themen zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen.
Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit,
- sich mit Gleichaltrigen über ökologische Themen auszutauschen
- unmittelbar an umweltpolitischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene mitzuwirken;
- demokratische Entscheidungsprozesse zu begleiten;
- zu erleben, dass man durch Engagement und verantwortungsvolles Handeln auf den eigenen Lebensraum Einfluss nehmen kann.
Das 1. SchülerUmweltParlament des Donnersbergkreises fand am 07.11.2013 unter Beteiligung von 32 Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen statt. Weitere Veranstaltungen fanden am 06.05.2015 und am 18.04.2016 statt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Kfz: Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Doris Enders
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Andrea Greif
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung EisenbergStockwerk: EG
Hauptstr. 84
67304 Eisenberg
Details
Frau Ingrid Klag
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Irene Koch
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass Ihr Kraftfahrzeug die höchstzulässigen Abgaswerte nicht überschreitet, wird im Rahmen der Hauptuntersuchung regelmäßig eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Hierbei wird durch einen Sachverständigen eine Messung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt. Über diese Prüfung wird ein Prüfbericht gefertigt, der Ihnen in jedem Fall ausgehändigt wird. Die Prüfung als Bestandteil der HU wird bei einem positiven Ergebnis auch mit der HU-Prüfplakette dokumentiert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Einsatzzweck des Kraftfahrzeugs. Für erstmals in Verkehr kommende privatgenutzte Personenkraftwagen fällt wie bei der HU die erste Prüfung in der Regel nach drei Jahren an. Anschließend ist sie alle zwei Jahre fällig.
Kürzere Fristen (ein Jahr) gelten z. B. für Personenkraftwagen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden oder für Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge.
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Abgasuntersuchung ist Bestandteil der HU Prüfung und des damit verbundenen Prüfberichtes.