Umweltpolitisches Engagement wird im Donnersbergkreis großgeschrieben. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig erreicht werden, damit der Schutz der Umwelt und der bewusste Umgang mit Ressourcen zur Selbstverständlichkeit werden.
Nachdem sich das Donnersberger Umweltdiplom als Angebot für Kinder ab der 4. Klasse erfolgreich etabliert hat, wurde für Jugendliche im Jahr 2013 das SchülerUmweltParlament ins Leben gerufen.
Einmal pro Schulhalbjahr kommen Vertreter der 9. und 10. Klassen der weiterführenden Schulen des Donnersbergkreises zusammen, um umweltrelevante Themen zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen.
Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit,
- sich mit Gleichaltrigen über ökologische Themen auszutauschen
- unmittelbar an umweltpolitischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene mitzuwirken;
- demokratische Entscheidungsprozesse zu begleiten;
- zu erleben, dass man durch Engagement und verantwortungsvolles Handeln auf den eigenen Lebensraum Einfluss nehmen kann.
Das 1. SchülerUmweltParlament des Donnersbergkreises fand am 07.11.2013 unter Beteiligung von 32 Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen statt. Weitere Veranstaltungen fanden am 06.05.2015 und am 18.04.2016 statt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Dr. Christine Zwerger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Träger folgender Einrichtungen müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:
- Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchgeführt werden,
- Einrichtungen, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind, gezüchtet oder – auch zum Zwecke der Abgabe an Dritte – gehalten werden,
- Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden,
- Einrichtungen, in denen Organ- und Gewebeentnahmen zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken vorgenommen werden,
Voraussetzungen
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen)
- die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und
- die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit
Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung,
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen,
- innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung von Tierversuchen hinzuwirken.
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenerhebung nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis ist vorgesehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.
Rechtsgrundlage
- § 5 Tierschutz-Versuchstierverordnung
- § 7 Tierschutzgesetzes (TierSchG)
- § 10 Tierschutzgesetz - TierSchG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Arbeitgeber sein (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (Arbeitgeber sein)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)