Umweltpolitisches Engagement wird im Donnersbergkreis großgeschrieben. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig erreicht werden, damit der Schutz der Umwelt und der bewusste Umgang mit Ressourcen zur Selbstverständlichkeit werden.
Nachdem sich das Donnersberger Umweltdiplom als Angebot für Kinder ab der 4. Klasse erfolgreich etabliert hat, wurde für Jugendliche im Jahr 2013 das SchülerUmweltParlament ins Leben gerufen.
Einmal pro Schulhalbjahr kommen Vertreter der 9. und 10. Klassen der weiterführenden Schulen des Donnersbergkreises zusammen, um umweltrelevante Themen zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen.
Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit,
- sich mit Gleichaltrigen über ökologische Themen auszutauschen
- unmittelbar an umweltpolitischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene mitzuwirken;
- demokratische Entscheidungsprozesse zu begleiten;
- zu erleben, dass man durch Engagement und verantwortungsvolles Handeln auf den eigenen Lebensraum Einfluss nehmen kann.
Das 1. SchülerUmweltParlament des Donnersbergkreises fand am 07.11.2013 unter Beteiligung von 32 Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen statt. Weitere Veranstaltungen fanden am 06.05.2015 und am 18.04.2016 statt.
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Martina Demmerle
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Johannes Henrich
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Anja Metzger
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Dana Weingarth
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2024:
1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:
bei Nichtkompostierer-Haushalte: | ||
monatlich | jährlich | |
€ | € | |
1-Personen-Haushalt | 17,35 | 208,20 |
2-Personen-Haushalt | 25,40 | 304,80 |
3-Personen-Haushalt | 33,50 | 402,00 |
4-Personen-Haushalt | 35,00 | 420,00 |
5-Personen-Haushalt | 43,05 | 516,60 |
6-Personen-Haushalt |
44,65
|
535,80
|
7-Personen-Haushalt |
60,60
|
727,20
|
8- und Mehr-Personen-Haushalt |
62,20
|
746,40
|
bei Eigenkompostierer-Haushalte: | ||
monatlich | jährlich | |
€ | € | |
1-Personen-Haushalt | 13,40 | 160,80 |
2-Personen-Haushalt | 21,50 | 258,00 |
3-Personen-Haushalt | 29,50 | 354,00 |
4-Personen-Haushalt | 31,00 | 372,00 |
5-Personen-Haushalt | 39,10 | 469,20 |
6-Personen-Haushalt |
40,70
|
488,40
|
7-Personen-Haushalt |
52,70
|
632,40
|
8- und Mehr-Personen-Haushalt |
54,30
|
651,60
|
Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.
Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Sack für Abfälle zur Beseitigung (mit Aufdruck des Logos der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH) beträgt je Stück 7,00 €. Der Abfallsack umfasst 70 Liter und kann dann bei der Abholung des Restmülls neben die Restmülltonne gestellt werden.
Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:
monatlich
|
jährlich
|
|
€
|
€
|
|
für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr |
3,00
|
36,00
|
für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr |
6,00
|
72,00
|
für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr |
8,92
|
107,00
|
für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr |
11,92
|
143,00
|
Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:
monatlich
|
jährlich
|
|
€
|
€
|
|
Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr |
3,50
|
42,00
|
Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr |
6,92
|
83,00
|
Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr |
13,83
|
166,00
|
2) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.
Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt:
monatlich | jährlich | |
€ | € | |
für ein 60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr | 8,05 | 96,60 |
für ein 120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr | 16,05 | 192,60 |
für ein 180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr | 24,10 | 289,20 |
für ein 240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr | 32,10 | 385,20 |
für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr | 147,20 | 1.766,40 |
für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr | 294,30 | 3.531,60 |
für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr | 588,60 | 7.063,20 |
Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.
Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt | 246,00 € |
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt | 246,00 € |
Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:
monatlich
|
jährlich
|
|
€
|
€
|
|
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt |
53,00
|
636,00
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für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt |
78,00
|
936,00
|
Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:
monatlich | jährlich | |
€ | € | |
Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr | 4,00 | 48,00 |
Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr | 8,00 | 96,00 |
Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr | 16,00 | 192,00 |
Rechtsgrundlage
S A T Z U N G des Landkreises Donnersbergkreis über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Gebührensatzung ab 01.01.2024)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.