SchülerUmweltParlament

    Umweltpolitisches Engagement wird im Donnersbergkreis großgeschrieben. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig erreicht werden, damit der Schutz der Umwelt und der bewusste Umgang mit Ressourcen zur Selbstverständlichkeit werden.

    Nachdem sich das Donnersberger Umweltdiplom als Angebot für Kinder ab der 4. Klasse erfolgreich etabliert hat, wurde für Jugendliche im Jahr 2013 das SchülerUmweltParlament ins Leben gerufen.

    Einmal pro Schulhalbjahr kommen Vertreter der 9. und 10. Klassen der weiterführenden Schulen des Donnersbergkreises zusammen, um umweltrelevante Themen zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen.

        Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit,

        • sich mit Gleichaltrigen über ökologische Themen auszutauschen
        • unmittelbar an umweltpolitischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene mitzuwirken;
        • demokratische Entscheidungsprozesse zu begleiten;
        • zu erleben, dass man durch Engagement und verantwortungsvolles Handeln auf den eigenen Lebensraum Einfluss nehmen kann.

        Das 1. SchülerUmweltParlament des Donnersbergkreises fand am 07.11.2013 unter Beteiligung von 32 Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen statt. Weitere Veranstaltungen fanden am 06.05.2015 und am 18.04.2016 statt.


        Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

        / Abfallgebühr zahlen

        Zuständige Mitarbeiter

        Frau Martina Demmerle

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        Postadresse

        Gebäude: Morschheimer Straße 9
        Raum-Nr.: 04
        Stockwerk: 2. OG
        Uhlandstraße 2
        67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
        Details

        Herr Johannes Henrich

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        Gebäude: Morschheimer Straße 9
        Raum-Nr.: 04
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        Uhlandstraße 2
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        Frau Anja Metzger

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        Raum-Nr.: 04
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        Frau Dana Weingarth

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        Raum-Nr.: 04
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        Leistungsbeschreibung

        Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

        Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

        Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2024:

        1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:

        bei Nichtkompostierer-Haushalte    
          monatlich  jährlich 
           €  €
        1-Personen-Haushalt  17,35 208,20
        2-Personen-Haushalt  25,40 304,80
        3-Personen-Haushalt  33,50 402,00
        4-Personen-Haushalt  35,00 420,00
        5-Personen-Haushalt  43,05 516,60
        6-Personen-Haushalt
        44,65
        535,80
        7-Personen-Haushalt
        60,60
        727,20
        8- und Mehr-Personen-Haushalt
        62,20
        746,40



        bei Eigenkompostierer-Haushalte:    
          monatlich jährlich
         
        1-Personen-Haushalt 13,40 160,80
        2-Personen-Haushalt 21,50 258,00
        3-Personen-Haushalt 29,50 354,00
        4-Personen-Haushalt 31,00 372,00
        5-Personen-Haushalt 39,10 469,20
        6-Personen-Haushalt
        40,70
        488,40
        7-Personen-Haushalt
        52,70
        632,40
        8- und Mehr-Personen-Haushalt
        54,30
        651,60

        Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.

        Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Sack für Abfälle zur Beseitigung (mit Aufdruck des Logos der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH) beträgt je Stück 7,00 €. Der Abfallsack umfasst 70 Liter und kann dann bei der Abholung des Restmülls neben die Restmülltonne gestellt werden. 

        Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:


        monatlich
        jährlich

        für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
        3,00
        36,00
        für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
        6,00
        72,00
        für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
        8,92
        107,00
        für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr
        11,92
        143,00

        Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:


        monatlich
        jährlich

        Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
        3,50
        42,00
        Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
        6,92
        83,00
        Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr
        13,83
        166,00


        2) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.

        Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt: 

          monatlich  jährlich 
          €  € 
        für ein     60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 8,05 96,60
        für ein   120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  16,05 192,60
        für ein   180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  24,10 289,20
        für ein   240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  32,10 385,20
        für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr  147,20 1.766,40
        für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr 294,30 3.531,60
        für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr 588,60 7.063,20

        Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.

        Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:

        für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt 246,00 €
        für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt 246,00 €

        Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:


        monatlich
        jährlich

        für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt
        53,00
        636,00
        für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt
        78,00
        936,00

        Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:

          monatlich  jährlich 
           €  €
        Energietonne mit   60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr  4,00    48,00
        Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr  8,00    96,00
        Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 16,00  192,00

        Rechtsgrundlage

        Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

        S A T Z U N G über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Donnersbergkreis (Abfallsatzung)

        S A T Z U N G des Landkreises Donnersbergkreis über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Gebührensatzung ab 01.01.2024)

        Was sollte ich noch wissen?

        Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

        Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

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