SchülerUmweltParlament

    Umweltpolitisches Engagement wird im Donnersbergkreis großgeschrieben. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig erreicht werden, damit der Schutz der Umwelt und der bewusste Umgang mit Ressourcen zur Selbstverständlichkeit werden.

    Nachdem sich das Donnersberger Umweltdiplom als Angebot für Kinder ab der 4. Klasse erfolgreich etabliert hat, wurde für Jugendliche im Jahr 2013 das SchülerUmweltParlament ins Leben gerufen.

    Einmal pro Schulhalbjahr kommen Vertreter der 9. und 10. Klassen der weiterführenden Schulen des Donnersbergkreises zusammen, um umweltrelevante Themen zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen.

        Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit,

        • sich mit Gleichaltrigen über ökologische Themen auszutauschen
        • unmittelbar an umweltpolitischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene mitzuwirken;
        • demokratische Entscheidungsprozesse zu begleiten;
        • zu erleben, dass man durch Engagement und verantwortungsvolles Handeln auf den eigenen Lebensraum Einfluss nehmen kann.

        Das 1. SchülerUmweltParlament des Donnersbergkreises fand am 07.11.2013 unter Beteiligung von 32 Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen statt. Weitere Veranstaltungen fanden am 06.05.2015 und am 18.04.2016 statt.


        Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

        / Geburt / Nach der Geburt / Beistandschaft

        Zuständige Mitarbeiter

        Frau Nadine Bieck

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        Gebäude: Kreishaus
        Raum-Nr.: 114
        Stockwerk: 1. OG
        Uhlandstraße 2
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        Frau Wibke Hahn

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        Gebäude: Kreishaus
        Raum-Nr.: 114
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        Frau Xandra Held

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        Gebäude: Kreishaus
        Raum-Nr.: 113
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        Frau Anke Wolfenstätter

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        Leistungsbeschreibung

        Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
        Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

        • die Feststellung der Vaterschaft oder
        • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

        Welche Unterlagen werden benötigt?

        Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
        Antragsberechtigt ist:

        • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
        • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
        • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

        Welche Fristen muss ich beachten?

        Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

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