Wirtschaft

    Aus dem Donnersbergkreis kommen moderne Überwachungskameras, computergesteuerte Schienensysteme und Industriewaschanlagen. Das Rückgrat der Wirtschaft bilden die zahlreichen mittelständischen Betriebe, die sich erfolgreich in ihrer Nische behaupten, fest verwurzelt in der Heimat sind und dennoch international Standards setzen. Insgesamt sind in fünf Verbandsgemeinden 3.133 Unternehmen zu Hause, davon 565 im Bereich Handel, 345 im Baugewerbe, 317 im verarbeitenden Gewerbe und 315 im Dienstleistungsbereich. Das Gastgewerbe ist mit 270 Betrieben vertreten; das Grundstücks- und Wohnungswesen mit 189 Firmen und das Gesundheits- und Sozialwesen mit 177 Betrieben komplettieren das Spektrum.

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Reiner Bauer

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 230
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Karolin Rothley

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 225
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Monika Steingaß

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 225
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
    • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
    • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
    • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
    • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine Bearbeitungsfristen.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

    Anträge / Formulare

    Keine.

    Was sollte ich noch wissen?

    Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
    • Gewässer zu befahren,
    • technische Ermittlungen vorzunehmen,
    • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
    • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.

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