Aus dem Donnersbergkreis kommen moderne Überwachungskameras, computergesteuerte Schienensysteme und Industriewaschanlagen. Das Rückgrat der Wirtschaft bilden die zahlreichen mittelständischen Betriebe, die sich erfolgreich in ihrer Nische behaupten, fest verwurzelt in der Heimat sind und dennoch international Standards setzen. Insgesamt sind in fünf Verbandsgemeinden 3.133 Unternehmen zu Hause, davon 565 im Bereich Handel, 345 im Baugewerbe, 317 im verarbeitenden Gewerbe und 315 im Dienstleistungsbereich. Das Gastgewerbe ist mit 270 Betrieben vertreten; das Grundstücks- und Wohnungswesen mit 189 Firmen und das Gesundheits- und Sozialwesen mit 177 Betrieben komplettieren das Spektrum.
⇑ / Umwelt und Klima / Wasser, Gewässer und Boden / Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht (Einleitungserlaubnis)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Reiner Bauer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 230
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Liegt die zu errichtende Kleinkläranlge im 10-Meter Bereich eines Gewässers oder soll im Rahmen der Kleinkläranlage die Einleitung in ein Gewässer erfolgen, dann ist die untere Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde zuständig. Ansonsten werden Kleinkläranlagen baurrechtlich genehmigt!