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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
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Deutschland
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Fragen und Anregungen
Bei Fragen und Anregungen zu dieser Webseite, dem Facebook-Auftritt oder dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
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Frau Dr. Christine Zwerger
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.