Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Heimkostenhilfe

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Angelika Breu

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 106
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Franziska Grzywna

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 105
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Gudrun Heinemann

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 105
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Heimkostenbeihilfe können Sie beantragen, wenn Sie Leistungen für vollstationäre Pflege von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen aber nicht ausreicht, um die restlichen Kosten (z.B. Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Heimes, Taschengeld) zu bestreiten oder wenn die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes bei Ihnen zwar verneint hat, die Heimaufnahme aber aus anderen zwingenden Gründen nicht zu vermeiden ist oder wenn Sie nicht pflegeversichert sind und weder ausreichendes Einkommen noch Vermögen besitzen und die Heimaufnahme aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit oder sonstigen Gründen dringend notwendig wird.

    Das Sozialamt gewährt nach Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Notwendigkeit der Heimaufnahme eine Beihilfe zur Deckung der Heimkosten.


    Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit:

    • Rentenbescheid(e),
    • Mietvertrag bzw. Mietnachweis,
    • Sparbuch(-bücher),
    • letzte Kontoauszüge,
    • Bescheid von der Pflegekasse.

    siehe auch

    Pflegeversicherung

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    • Kreisverwaltung

    Anträge / Formulare

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