Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
- Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
- Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Fachhochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern
Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern
Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit
- Studienbeginn: 01. Oktober 2024
- Studiendauer: 3,5 Jahre
- Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
- Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz
Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:
- Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
- Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
- Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
- Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
- Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
- Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein
Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.
Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Umweltverträglichkeitsprüfung / Strategische Umweltprüfung
Zuständige Mitarbeiter
Herr Reiner Bauer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 230
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltprüfung im Rahmen des Planungsverfahrens (Strategische Umweltprüfung) oder des Zulassungsverfahrens (Umweltverträglichkeitsprüfung) vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Bundes- und Landesstraßen, Schienen- und Wasserwege, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industrie- und Energieanlagen, Intensivtierhaltungsbetriebe aber auch Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Bei der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens oder der Planung auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima sowie Kultur- und Sachgüter untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im sog. Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
An den behördlichen Verfahren der Umweltprüfung muss die Öffentlichkeit beteiligt werden; bei grenzüberschreitenden Vorhaben auch die Öffentlichkeit im betroffenen Nachbarstaat.
Die Umweltprüfung ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Planungs- oder Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sog. "Huckepack-Verfahren").
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Fragen der UVP erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Umweltbundesamtes (UBA).