Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober 2024
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV) abnehmen

    Leistungsbeschreibung

    Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.

    Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt.  Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

    In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

    • verkehrssicher,
    • vorschriftsgemäß und
    • umweltverträglich

    fahren lässt.

    Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

    • der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
    • die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
    • die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).

    Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal zwei Monate früher.

    Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:

    • Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
    • Warndreieck,
    • Warnweste,
    • Ladekabel,
    • Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
    • alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.

    Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:

    • Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
    • Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
    • Sicherheitsgurte,
    • Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
    • Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
    • Innen- und Außenspiegel,
    • Kontrollleuchten im Fahrzeug,
    • Frontscheibe,
    • Hupe und
    • Auspuff.

    Hinweise:

    • Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
    • Verbandskasten und Warndreieck ist für die Hauptuntersuchung mitzuführen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
    Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.

    Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
    Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.

    Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

    PKW

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 36 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 24 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 24 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 36 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Motorcaravan und LKW zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

    • 24 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 24 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t

    • 12 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 24 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

    • 12 Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
    • 12 Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Der HU-Prüfbericht ist aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben.
    Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.

    Die Hauptuntersuchung muss spätestens bis zu dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebenen Datum durchgeführt werden. Ist die Frist zur Durchführung einer Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überschritten, so kann ein Bußgeld verhängt werden. Daneben werden von den Überwachungsorganisationen für die Prüfung von Fahrzeugen, die die Frist um mehr als zwei Monate überschritten haben, höhere Gebühren erhoben. Wird ein von der Zulassungsbehörde angeforderter gültiger Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung innerhalb der gesetzten Frist nicht vorgelegt, dann kann der Betrieb des Fahrzeugs untersagt werden.

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