Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
- Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
- Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Fachhochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern
Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern
Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit
- Studienbeginn: 01. Oktober 2024
- Studiendauer: 3,5 Jahre
- Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
- Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz
Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:
- Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
- Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
- Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
- Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
- Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
- Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein
Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.
Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Kim Alt
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 107
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Christina Ellrich
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 107
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Tanja Ellrich
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 107
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herrn Frank Hüttenberger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 112
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Jutta Kedzierski
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 108
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Jasmin Zepp
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 112
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Fragen & Antworten zum Thema Wohngeld
Am 25. November 2022 hat der Bundesrat der Wohngeldreform 2023 zugestimmt. Dadurch kann das Wohngeld-Plus-Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Derzeit beträgt das durchschnittliche Wohngeld 177 Euro monatlich. Durch die Wohngelderhöhung soll es auf 370 Euro je Wohngeldhaushalt steigen. Außerdem wird die Zahl der Berechtigten deutlich ausgeweitet, da die Einkommensgrenzen abgesenkt werden. Die Sozialabteilung hat Fragen und Antworten zur Wohngeldreform zusammengestellt.
Was ist Wohngeld?
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für diejenigen, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung. Wohngeld können nur Personen erhalten, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch das Sozialamt) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Werden Heizkosten bei der Bewilligung von Wohngeld berücksichtigt?
Mit der Wohngeldreform werden ab dem kommenden Jahr bei der Bewilligung von Wohngeld auch die Heizkosten berücksichtigt. Außerdem wird eine neue Klimakomponente eingeführt, die zu einer weiteren Erhöhung des Wohngeldanspruch führt.
Wo finde ich noch weitere Informationen zum Wohngeld?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat in einer Broschüre Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld zusammengestellt.
Kann ich im Internet berechnen, in welcher Höhe ich ab 2023 voraussichtlich Wohngeld erhalte?
Mit Hilfe eines Wohngeldrechners können Sie das Wohngeld direkt berechnen. Mit dem kostenlosen Wohngeldrechner ist es möglich, schnell und einfach eine Berechnung durchzuführen.
Wie kann ich einen Antrag auf Wohngeld stellen?
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie nach den Regelungen einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie fristwahrend formlos einen Antrag auf Wohngeld bei der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis stellen.
Es ist völlig ausreichend, wenn Sie im Laufe des Januars 2023 einen Antrag auf Wohngeld stellen. Mit einem formlosen Antrag sichern Sie sich den Anspruch. Ein formloser Antrag auf Wohngeld im Januar 2023 bewirkt, dass Sie im Falle einer Bewilligung von Wohngeld dieses rückwirkend seit Januar 2023 ausgezahlt bekommen.
Wir bitten Sie aus diesem Grund aktuell von telefonischen Rückfragen zum neuen Recht bei der Wohngeldstelle abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wo erhalte ich weitere Informationen zur "Wohngeld Plus"-Reform?
Auch hier hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine umfangreiche Übersicht zusammengestellt.