Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
- Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
- Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Fachhochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern
Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern
Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit
- Studienbeginn: 01. Oktober 2024
- Studiendauer: 3,5 Jahre
- Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
- Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz
Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:
- Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
- Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
- Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
- Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
- Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
- Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein
Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.
Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Betreuungsrecht
Zuständige Mitarbeiter
Frau Kristina Balzer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 110
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Sina Eckhardt
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 012
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Ina Jochim-Storck
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 110
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die örtliche Betreuungsbehörde
Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsgesetz hat 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene abgelöst. Es regelt die gesetzliche Vertretung Volljähriger, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht eigenständig wahrnehmen können.
Die Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung wurde als zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung stehen, geschaffen. Die Aufgaben der Behörde sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Fam FG geregelt.
Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist das Betreuungsgericht des Amtsgerichtes Rockenhausen zuständig. Das Betreuungsgericht prüft auf Antrag des/der Betroffenen oder auf Anregung einer anderen Person oder Stelle, ob die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin erforderlich ist. Bei jeder neuen Betreuungsanregung bittet das Gericht die Betreuungsbehörde um eine fundierte Stellungnahme zum Betreuungsbedarf, Umfang und/oder auch um eine Betreuerempfehlung.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Behörde besteht in der Information zur Vermeidung von Betreuungen durch Vorsorgeregelungen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung im Vorfeld einer Betreuungsanregung und Vermittlung von anderen Hilfen, die eine Betreuung entbehrlich machen können
- Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
- Beratung, Unterstützung und Fortbildung von Betreuern/Betreuerinnen und Bevollmächtigten
- Gewinnung von Betreuern/Betreuerinnen
- Unterstützung des Betreuungsgerichts durch z.B. Sozialberichte, Sachverhaltsermittlungen
- Förderung und Unterstützung von Initiativen im Betreuungsbereich
- Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen
- Öffentlichkeitsabreit z.B. Vortragsreihen, Schulungen zu Betreuungsrechtlichen Themen
Sie können sich an uns wenden, wenn:
- Sie allgemeine Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten für sich selbst oder für Verwandte, Bekannte, etc. haben
- Sie selbst das Ehrenamt "Betreuer/Betreuerin" ausüben möchten
- Sie sich über Vorsorgemöglichkeiten wie z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen informieren wollen und/oder unsere Vorsorgemappe wünschen
- Sie die Unterschrift Ihrer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt haben möchten
- Sie als gerichtlich bestellter Betreuer/gerichtlich bestellte Betreuerin oder als Bevollmächtigte/r tätig sind und Beratung oder Unterstützung wünschen
Die Beratung erfolgt vertraulich und unentgeltlich.
Setzen Sie sich mit den Mitarbeiterinnen telefonisch, per Email oder persönlich in Verbindung. Beratungsgespräche und Hausbesuche erfolgen nach Vereinbarung.
Anträge / Formulare
Vorsorgevollmacht Stand Jan. 2023
Betreuungsverfuegung Stand Jan. 2023
- "Wer hilft mir wenn..."
- Broschüre Patientenverfügung
- Broschüre Betreuungsrecht
- Broschüre Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache
- Broschüre Betreuungsrecht in Leichter Sprache
- FAQ zum neuen Betreuungsrecht
Unterstützende Institutionen
Betreuungsverein Kirchheimbolanden
Dannenfelser Straße 40b
67292 Kirchheimbolanden
Tel.: 06352-67149
Katrin Frambach
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Regina Kreimeier
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Betreuungsverein Donnersberg e.V.
Kreuznacher Str. 36
67806 Rockenhausen
Tel.: 06361-3746
Rita Mosbach-Scharding
Dipl.Sozialpädagogin (FH)