Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
- Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
- Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Fachhochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern
Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern
Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit
- Studienbeginn: 01. Oktober 2024
- Studiendauer: 3,5 Jahre
- Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
- Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz
Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:
- Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
- Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
- Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
- Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
- Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
- Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein
Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.
Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Darüber hinaus muss bei allen Busfahrern ein Führungszeugnis bei der für Sie zuständigen Verwaltung beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind bei Neubeantragung oder einem Antrag auf Erweiterung vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
- Fahrschulantrag
- Ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
- Erste Hilfe-Nachweis über 9 UE, sofern diese noch nicht beim LKW-Führerscheinantrag abgegeben wurde
- Bisheriger Führerschein; sollte dieser nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, erteilt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuletzt erteilenden Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klasse ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig.
- Führungszeugnis (nach § 30 Abs. 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetz)
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.
Beim Verlängerungsantrag sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
- Ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei über 50-jährigen zusätzlich Leistungsbegutachtung)
- Bisheriger Führerschein; sollte dieser nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, erteilt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuletzt erteilenden Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klasse ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig
Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen.
siehe auch
Führerschein
Für die Beantragung einer "Bus"-Fahrerlaubnis (Klassen D1,D1E,D,DE) ist bei Beantragung ein behördliches Führungszeugnis vorzulegen. Dies kann nur über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung am Wohnsitz beantragt werden. Gerne kann der Antrag komplett dort abgegeben werden.
Wir möchten darauf Hinweisen, dass bei der Führerscheinstelle Donnersbergkreis nach bestandener Prüfung der Klassen D1,D1E,D,DE kein Führerschein ausgehändigt wird. Aufgrund der Tatsache, dass der "Bus"-Führerschein nur für 5 Jahre erteilt wird, und dass hierfür u. a. die Ablegung einer s. g. Berufskraftfahrer-Qualifikation vorzulegen ist wird der Führerschein erst nach Abschluss aller Prüfungen bestellt.
Sie erhalten aber selbstverständlich eine vorläufige Fahrberechtigung mit welcher Sie sofort die bestanden/en Klasse/n fahren dürfen.
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltungmit Führerscheinstelle
Welche Gebühren fallen an?
von 42,60 bis 50,30 €
je nach Anzahl bzw. Art der Fahrerlaubnisklassen
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)