Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Reiner Bauer

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 230
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen, wie Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk, umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt. Mobil zu telefonieren ist in der heutigen Zeit für viele selbstverständlich geworden.

    Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in  Rheinland-Pfalz Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden. Dabei wird das gesamte Gebiet in viele dicht aneinander angrenzende Funkzellen aufgeteilt. In jeder Funkzelle befindet sich jeweils eine festinstallierte Basisstation. Die einzelnen Basisstationen sind untereinander und mit den zentralen Vermittlungsstellen über Kabel oder Richtfunkstrecken verbunden.

    Damit in einer Zelle möglichst viele Teilnehmer gleichzeitig telefonieren können, müssen die jeweiligen Funksignale unterscheidbar sein. Um dies zu erreichen werden verschiedene Trägerfrequenzen verwendet (so genanntes Frequenzmultiplexsystem).

    Der Frequenzbereich der GSM-Systeme liegt um 900 MHz (für das D-Netz) und um 1 800 MHz (für das E-Netz). Das Frequenzband für UMTS liegt zwischen 1 900 und 2 170 MHz. Der große Vorteil des UMTS-Netzes liegt darin, dass in kurzer Zeit viele Informationen weitergegeben werden können.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

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