Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Sonderfahrpläne bei Umleitungen

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Georg Kranzdorf

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 024
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Durch Straßenbauarbeiten und den damit verbundenen Verkehrseinschränkungen kann es immer wieder vorkommen, dass die eingesetzten Busse vorübergehend nach Sonderfahrplänen verkehren.

    In solchen Fällen finden Sie die tagesaktuellen Informationen in der Rubrik Verkehrsmeldungen, in welcher die Umleitungen für Busse dargestellt werden.

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