Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Thorsten Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 07
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
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    Frau Saskia Hess

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    Raum-Nr.: 09
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    Frau Laura Wahl

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    Raum-Nr.: 08
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    Leistungsbeschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Info Zwangsumtausch.docx

    Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Der Antrag kann auch bei Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Der Antrag kann auch bei Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Welche Gebühren fallen an?

    Anfallende Gebühren entnehmen Sie der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    25,30 €

    Rechtsgrundlage

    Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis


    Formulare

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