Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Erziehungsberatung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Silvia Rosenbaum

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 127
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Erziehungsberatung ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sie unterstützt Kinder, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen. Die Leistung Erziehungsberatung wird sowohl in Einrichtungen erbracht, die nur diesen Auftrag haben, als auch in solchen, die Erziehungsberatung und weitere Beratungsangebote oder andere Erziehungshilfen integrieren.


    Das Leistungsspektrum von Erziehungsberatungsstellen ist vielfältig. In Abhängigkeit von regionalen Erfordernissen und geprägt durch die spezifischen Ziele des Trägers und die fachliche Ausrichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen die einzelnen Beratungsstellen unterschiedliche Arbeitsfelder und -schwerpunkte auf.


    Erziehungsberatung bietet individuelle Hilfen (zum Beispiel Beratung, Kindertherapie) an. Dabei werden die Beratungs- und Therapieangebote nach den Erfordernissen der individuellen Situation flexibel gestaltet. Sie beziehen das soziale Umfeld mit ein.


    Die Rechtsgrundlagen der Erziehungsberatung finden sich im Achten Buch des Sozialgesetzbuches, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991.


    Weitere Auskünfte zur Erziehungsberatung erteilen die örtlichen Erziehungsberatungsstellen und die Jugendämter.


    siehe auch


    Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke)
    Fachverband für Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung; mit einem Verzeichnis von Beratungsstellen.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltungmit eigenem Jugendamt

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Achtes Buch des Sozialgesetzbuches

    Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991.

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