Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Flüchtlingsangelegenheiten

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Personen die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen, sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gewährt.

     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

     

    Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

    An wen muss ich mich wenden?

    Zuständig für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die kreisfreien Städte und die Landkreise.

     

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage


     

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Infos - BAMF -

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