Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Susanne Faust

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 227
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Janina Klemm

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 226
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Christine Trentzsch

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 226
    Stockwerk: 2. OG
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Leistungsbeschreibung

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

    Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

    • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
    • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
    • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
    • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
    • besonderen Bedeutung für die Erholung

    Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
    Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Im Donnersbergkreis gibt es folgende Landschaftsschutzgebiete:

    LSG "Bolander Schloßberg"

    LSG "Ambachtal mit Weiher"

    LSG "Umgebung der Riedenmühle"

    LSG "Donnersberg"

    LSG "Erdekaut"

    LSG "Bachauen am Scharlenberg"

     

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
     

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