Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest

Aktuelle Hinweise, 16.06. & 25.06.2025

Der Ausbruch der Schweinepest in Hessen hat sich am 15.06.2024 gejährt. An diesem Datum bestätigte das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem krank erlegten Wildschwein in Königstädten im Landkreis Groß-Gerau. 

Am 9. Juli 2024 hatte die ASP dann auch Rheinland-Pfalz erreicht. Seither wurden zahlreiche Fälle in Hessen, in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg festgestellt. 

Das Seuchengeschehen ist immer noch sehr dynamisch und die Gefahr ist nicht gebannt: 

Das Veterinäramt des Donnersbergkreises dankt allen Jägerinnen und Jägern, die von der Pufferzone in unserem Landkreis betroffen sind, aber auch allen anderen Jägerinnen und Jägern für die gute Unterstützung und das sorgfältiges Vorgehen bezüglich des Umgangs mit gesund erlegtem Schwarzwild, Fall-und Unfallwild und die Veranlassung der hiermit verbundenen notwendigen Untersuchungen.

Bleiben Sie aufmerksam und halten Sie die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen ein!


Die Lage im Donnersbergkreis und Vorgaben

Im Donnersbergkreis gibt es derzeit keine amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest. 

Im östlichen Teil des Donnersbergkreis ist eine Pufferzone (Sperrzone I) ausgewiesen, in der es keine amtlich bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweinepest gibt, aber bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Diese sind in der Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises vom 07.08.2024, in der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.08.2024, in der 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 29.10.2024 und in der 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19.11.2024 nachzulesen.

Die Grenzen der Pufferzone im Donnersbergkreis können Sie hier auf einer interaktiven Karte einsehen: Interaktive Karte - Pufferzone im Donnersbergkreis (© GeoBasis-DE / BKG [2023]). Wichtig: Rot umrandet ist auf der Karte der Donnersbergkreis. Die Pufferzone ist grün umrandet. 

Auf der oben verlinkten Karte wird nur die Situation im Donnersbergkreis dargestellt. Für einen überregionalen Überblick siehe die Seite des Ministeriums  für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Layout 5

Das können Sie tun

Lesen Sie bitte unsere "Häufig gestellten Fragen und Antworten". Rechtliche Vorgaben sind in der Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises vom 07.08.2024, in der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.08.2024, in der 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 29.10.2024 und in der 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19.11.2024 nachzulesen.

Für Schweinehalter gilt, dass alle Schweinehalter, egal wie viele Schweine sie halten und zu welchem Zweck, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt des Donnersbergkreises melden müssen. Hierfür steht ein entsprechender Meldebogen zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Sie haben Fragen? Hier finden Sie aktuelle Antworten zur Afrikanischen Schweinepest im Allgemeinen und für den Donnersbergkreis.

Pressemitteilungen der Kreisverwaltung Donnersbergkreis zur ASP und Medienberichte

Kontakt

Folgend eine Linksammlung zu weiteren Informationsangeboten. 

Bitte beachten Sie, dass eventuelle Regelungen, die auf den verlinkten Seiten angesprochen werden, nicht unbedingt auch für den Donnersbergkreis gelten. Siehe hierzu unsere Informationen oben auf der Seite.



Foto: dragh auf Pixabay



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