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Online-Belehrung Lebensmittelbereich
Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder sich selbstständig machen wollen und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Diese darf bei Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein.
Diese Belehrung wird online und damit ortsunabhängig angeboten. Zur Durchführung der Online-Belehrung hat die Kreisverwaltung Donnersbergkreis das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Der Donnersbergkreis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
1. Sie melden sich über https://kib.gotzg.de kostenpflichtig zur Infektionsschutzbelehrung an und erhalten anschließend eine Bestätigungsmail zu Ihrer Terminbuchung.
2. Zum Zeitpunkt des Belehrungstermins muss zuerst eine Videoidentifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
3. Laden Sie aus diesem Grund bitte rechtzeitig vor dem Belehrungstermin das bei der Anmeldung ausgewählte Videoidentifikationsverfahren (tzg Video-Ident, Facetime, Ginlo oder Signal) aus einem Webstore für IOS oder Android auf Ihr Smartphone.
Wir empfehlen die Verwendung der APP “tzg Video-Ident“. Sie benötigen zudem ein gültiges Ausweisdokument und eine stabile Internetverbindung. Bei Nutzung der “tzg Video-Ident“ APP zur Videoidentifikation: Öffnen Sie die APP “tzg Video-Ident“ 10 Minuten vor dem gebuchten Belehrungstermin. Nutzen Sie hierzu den Code, den Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben. Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit und warten Sie im Wartebereich der APP, bis Sie von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn kontaktiert werden. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Termins nicht im Wartebereich der APP aufhalten, stellen wir keinen weiteren Kontakt her (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung).
Bei Nutzung anderer Kommunikationstools (Facetime, Ginlo oder Signal) zur Videoidentifikation: Sie werden zum gebuchten Termin (+/- 10 Minuten) von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn angerufen. Halten Sie Ihren Ausweis bereit. Sind Sie nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, werden wir keinen weiteren Kontakt herstellen (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung).
4. Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera.
5. Zum Start der Belehrung öffnen Sie jetzt bitte durch Anklicken folgenden Link auf Ihrem Smartphone oder PC: https://gotzg.de. Wir erklären Ihnen kurz den weiteren Ablauf.
6. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
7. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
8. Diese beginnt mit dem ca. 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.
9. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.
10. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Die acht Fragen beziehen sich auf den Film und das Merkblatt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.
11. Abschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitsverbot im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ab.
12. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird sie Ihnen per E-Mail zugesendet. Bitte speichern Sie das Dokument an einem sicheren Ort ab.
Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per Email am ifsg@tzg.online oder die Hotline von TZ Glehn 02182 / 850765.
Alternativ können Sie sich auch an gesundheitsamt@donnersberg.de wenden oder telefonisch an 06352 710 500.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung RLP und beträgt hiernach 30,00 €. Nutzen Sie bitte die Bestätigung des Bezahldienstes.
Gebührenfreie Belehrung
Vom Gesundheitsamt werden weiterhin ein Mal im Monat Präsenztermine angeboten, vor allem für Personen, die die Voraussetzungen einer gebührenfreien Belehrung (z.B. Ausbildung, Schulpraktikum, FSJ, BFD) erfüllen.
Wenn Sie im Donnersbergkreis wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte mit entsprechender Bescheinigung Ihres Arbeitgebers per Email an gesundheitsamt@donnersberg.de.
Die Gebührenbefreiung wird nur einmalig und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Donnersbergkreis gestattet.
Schulpraktika
Die Belehrung findet nach wie vor in Präsenzform in der jeweiligen Schule statt. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt über die Schule in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: kib.gotzg.de
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Dies ist eine Unterseite für das Thema: Gesundheit. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
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