Frist für Schulbuchausleihe

    Familien, in denen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Das heißt, sie können die allermeisten Schulbücher kostenfrei ausleihen. Für die unentgeltliche Ausleihe ist allerdings die Antragsfrist bis 15. März einzuhalten. Wer die Frist versäumt, muss die Bücher selbst kaufen.

    Für Schulen in Trägerschaft des Donnersbergkreises gilt, dass die entsprechenden Formulare im Januar an die Schüler/innen verteilt worden sind. Wer keinen Antrag erhalten hat, sollte in der Schule oder bei der Kreisverwaltung nachfragen. Zu beachten ist, dass Lernmittelfreiheit alljährlich neu zu beantragen und für jedes Kind der Familie ein eigener Antrag zu stellen ist. Ihre Angaben zum Einkommen müssen die Antragsteller mit geeigneten Dokumenten belegen.


    Ausführliche Info im Internet unter:

    www.LMF-online.rlp.de.

    Im Kreishaus geben Frau Wendler-Brussel oder Frau Hubig Auskunft unter Tel. 06352 /710-348.

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