Schlechte Aussichten bei Neuregelung des Finanzausgleichs

    Wenn der derzeit in Mainz diskutierte Referentenentwurf zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) Gesetz werden sollte, wäre damit eine deutliche Verschlechterung für die Haushalte der meisten rheinland-pfälzischen Landkreise verbunden. Landrat Rainer Guth hat aufgrund von Berechnungen der Finanzabteilung im Kreishaus erläutert, dass dann für den Donnersberger Kreishaushalt eine Verschlechterung um 1,6 Mio. € zu befürchten sei. „Geld, das uns an allen Ecken und Enden fehlen würde.“

    Für 2018 habe der Kreis einen Sparhaushalt erster Güte vorgelegt und einen minimalen Überschuss von rund 156.000 € erreicht, schiebe jedoch über 90 Mio. € an Altschulden vor sich her. Nach Erfüllung vielfältiger Pflichtaufgaben bleibe keinerlei Spielraum für Attraktionen. Angesprochen wurden stetig steigende Kosten im Bereich Jugend und Soziales ebenso wie Preisteigerungen z. B. im Straßenbau. Im Einklang mit dem Landkreistag bezeichnete der Kreischef die vorgesehene KFA-Novelle als Mogelpackung. Der Referentenentwurf sehe nämlich eine - durchaus notwendige - Verbesserung für die kreisfreien Städte vor, die jedoch durch Einbußen bei den Landkreisen erreicht werden solle.

    Der Donnersbergkreis bleibe auf Kosten für Leistungen sitzen, die das Land zwar bestelle, aber nicht ausreichend finanziere, hieß es mit Blick auf Kitas, Unterhaltsvorschüsse, Hilfen zur Erziehung, für behinderte Menschen und Asylbewerber. Mit minimaler Förderung für riesige Aufgaben werde das neue Gesetz die Situation verschlechtern, statt sie zu verbessern, lautete die mit Zahlen und Fakten begründete Befürchtung.

    Rainer Guth ließ wissen, dass er sich der Forderung seiner Landräte-Kollegen anschließt, die zusätzliche Ausgleichsmittel in Höhe von mindestens 300 Mio. € einfordern. Es wurde bekräftigt, dass der notorisch unterfinanzierte Donnersbergkreis im besonderen Maße auf die Unterstützung des Landes angewiesen ist. Nach einer Klage des Kreises Neuwied habe das Verfassungsgericht das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 dazu verpflichtet, Verbesserungen beim Finanzausgleich herbeizuführen. Die Forderung sei bisher nicht erfüllt worden und der aktuelle Referentenentwurf zeige keine Wende zum Besseren an. Es sei zu hoffen, dass bei den Verantwortlichen Einsicht und Besserung eintritt, resümierte der Landrat. Vom Land, das selbst Haushaltsüberschüsse erziele, sei zweierlei gefordert: „frisches Geld und ein klares Bekenntnis zum ländlichen Raum“.

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