Umweltpolitisches Engagement wird im Donnersbergkreis großgeschrieben. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig erreicht werden, damit der Schutz der Umwelt und der bewusste Umgang mit Ressourcen zur Selbstverständlichkeit werden.
Nachdem sich das Donnersberger Umweltdiplom als Angebot für Kinder ab der 4. Klasse erfolgreich etabliert hat, wurde für Jugendliche im Jahr 2013 das SchülerUmweltParlament ins Leben gerufen.
Einmal pro Schulhalbjahr kommen Vertreter der 9. und 10. Klassen der weiterführenden Schulen des Donnersbergkreises zusammen, um umweltrelevante Themen zu diskutieren und Schwerpunkte zu setzen.
Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit,
- sich mit Gleichaltrigen über ökologische Themen auszutauschen
- unmittelbar an umweltpolitischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene mitzuwirken;
- demokratische Entscheidungsprozesse zu begleiten;
- zu erleben, dass man durch Engagement und verantwortungsvolles Handeln auf den eigenen Lebensraum Einfluss nehmen kann.
Das 1. SchülerUmweltParlament des Donnersbergkreises fand am 07.11.2013 unter Beteiligung von 32 Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen statt. Weitere Veranstaltungen fanden am 06.05.2015 und am 18.04.2016 statt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Flächenprämien
Zuständige Mitarbeiter
Frau Cornelia Adam
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0018
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Maximilian Beutel
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 005
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Wiebke Beutel
Herr Nick Breitwieser
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0019
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Olga Hanß
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0018
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Tamara Schechter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Von der Produktion entkoppelte flächenbezogene Direktzahlungen bleiben das zentrale Element der 1. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe.
In Deutschland kommen zum einen die obligatorischen Direktzahlungen Basisprämie, Greeningprämie und Junglandwirtprämie zur Anwendung. Des Weiteren wird von der Umverteilungsprämie Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wendet Deutschland die fakultative Kleinerzeugerregelung an.
Informationen zu
- den festgelegten Fristen,
- den Anträgen,
- den Zuwendungsvoraussetzungen,
finden Sie beim
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
- auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
- beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Bonn.
- Kreisverwaltungen
- Stadtverwaltungen kreisfreier Städte