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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
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Fragen und Anregungen
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Zuständige Mitarbeiter
Herr Thomas Mattern
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 006
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines Bauernhofs betreffendes Gesetz des Bundes, das die Bildung von Höfen und den geschlossenen Hofübergang fördern soll. Der Zersplitterung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wege der Erbfolge oder der Veräußerung soll mit der Höfeordnung entgegengewirkt werden.
In jedem Landkreis wird ein Höfeausschuss gebildet. Der Höfeausschuss ist ein bei den Kreisverwaltungen eingerichtetes Gremium aus 5 Personen. Die Eintragung des Hofes in die Höferolle erfolgt bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen aufgrund eines über den Höfeausschuss zu leitenden Antrages des Eigentümers an das Grundbuchamt.
Weitere Informationen:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau www.mwvlw.de
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz www.lwk-rlp.de
- Kreisverwaltung
- kreisfreie Stadt
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über die Höfeordnung HO RhPf