Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl zu Schließzeiten des Kreishauses am Jahresende und Jahresanfang

Hintergrund

Am Sonntag, 22. März 2026, findet die Wahl der Abgeordneten zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Wahlkreisvorschläge mit den in § 41 Abs. 2 Landeswahlgesetz (LWahIG) benannten Nachweisen sind möglichst frühzeitig, spätestens am 75. Tag vor der Wahl - Dienstag, 06. Januar 2026 - bis 18 Uhr, schriftlich einzureichen (§ 36 LWahIG - Einreichungsfrist).

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