Geflügelpest: Ab 06.12. Aufhebung der Stallpflicht und des Veranstaltungsverbots mit Geflügel – aber noch keine Entwarnung

Wichtig: Die Gefahr eines nochmaligen Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln und des Viruseintrages in Hausgeflügelbestände ist noch nicht gebannt!

Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet am 06.11.2025 das Risiko für Deutschland als hoch, eine neue Risikoeinschätzung liegt derzeit nicht vor.

Das Virus wurde in Rheinland-Pfalz mittlerweile auch bei anderen Wildvögeln (wie Graureihern, Schwänen, Wildgänsen) nachgewiesen. Die weiter bestehende Infektionsgefahr für Hausgeflügelbestände ist begründet durch:

  • die nunmehr vermehrt in die Umwelt eingetragenen HPAI-, das heißt Vogelgrippe-Viren und
  • die weiterhin dynamische Situation des Seuchengeschehens.

Daher weist das Veterinäramt des Donnersbergkreises weiter eindringlich auf die Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin.


Biosicherheitsmaßnahmen

Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden.

Die Meldung von Todesfällen in der Geflügelhaltung an das Veterinäramt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt ebenso als Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem:

  • Geflügelställe nur mit separater Schutzkleidung zu betreten.
  • Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen, in dem zum Beispiel Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird, um direkten und indirekten Kontakt (z.B. über Kot) des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und für die Tränke nur Wasserstellen verwendet werden, zu denen Wild-vögel keinen Zugang haben.

Achtung: Bei erhöhten Tierverlusten innerhalb von 24 Stunden ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.


Anmeldung von Geflügelhaltungen

Falls noch nicht geschehen, ist es zudem angezeigt, sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – beim Veterinäramt anzumelden. Diese Meldung können auch gerne online abgegeben werden: Siehe www.donnersberg.de > Bürgerservice > Online-Services > Online-Meldung einer Tierhaltung


Meldungen zu toten Wildvögeln, insbesondere Greifvögel und Wasservögeln

Um das aktuelle HPAI-Geschehen weiter zu beobachten, sind die Veterinärämter angewiesen, verdächtige Tiere zu beproben und im Landesuntersuchungsamt (LUA) beproben zu lassen.

Meldungen über tot aufgefundene oder verdächtige Wildvögel, insbesondere Greifvögel und Wasservögel können beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis während der Dienstzeit telefonisch unter der Rufnummer 06352-710-208 oder per E-Mail an anzeige-tierseuchen@donnersberg.de erfolgen.

In den Meldungen sollten die Fundorte exakt beschrieben bzw. möglichst die Geokoordinaten angegeben werden. Das Veterinäramt wird die aufgefundenen Kadaver beproben, bergen und entsorgen.

Wichtig: Kranke oder tote Vögel keinesfalls anfassen oder mitnehmen. Insbesondere auch Hunde und Katzen sollten keinesfalls in Kontakt mit den Tieren kommen.


Weitere Informationen zur Situation

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche bei Vögeln, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter und angegliederte Wirtschaftsbeteiligte haben kann. Zudem führt eine massenhafte Verbreitung unweigerlich zu großem Tierleid bzw. Tiersterben.

Im In- und Ausland wurde in jüngster Zeit eine Vielzahl von Ausbrüchen bei Wildvögeln und auch bei gehaltenen Vögeln festgestellt. Aus diesem Grund muss bei der derzeitigen Sach- und Faktenlage mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden.


Kontakt

Für Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail vet-agrar@donnersberg.de zur Verfügung.



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