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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Informationsveranstaltung am Do., 9.4., im Kreishaus
Das Betreuungsrecht bietet drei Möglichkeiten, dem Ernstfall gezielt und rechtzeitig vorzusorgen: eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung. Bei der Veranstaltung am 9.4. geht es vorrangig um Informationen und Ratschläge im Zusammenhang mit den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Was kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden und wie mache ich das? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Alle Fragen sind willkommen
Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kreisvolkshochschule und des Kreisseniorenrats. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Voranmeldung über die Kreisvolkshochschule (https://www.kvhs-donnersbergkreis.de/) ist erforderlich.
