Aktueller Ausbruch der Geflügelpest in Rheinland-Pfalz: Das Veterinäramt informiert

Weblink zum LUA: https://lua.rlp.de/presse/pressemitteilungen/detail/gefluegelpest-im-neuen-jahr-bisher-26-nachweise-bei-wildvoegeln. Außerdem gibt es die Daten über das Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Friedrich-Löffler-Instituts. Diese Daten sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich: https://tsis.fli.de/cadenza/

Das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) derzeit als hoch ein (Stand 06.02.2026). Dabei wird das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingestuft, ebenso das Eintragsrisiko durch die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder auf Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas. Auch das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen wird als hoch eingestuft.

Die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 06.02.kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/. Hier sind auch Informationen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unter „Merkblätter (Handlungshinweise)“ hinterlegt.


Biosicherheitsmaßnahmen

Das Veterinäramt des Donnersbergkreises weist alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin eindringlich auf die Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin und bittet um entsprechende Beachtung.

Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden, also beispielsweise keine Fütterung und Tränkung von Geflügel im Freien, um keine Wildvögel anzulocken.

Die Meldung von Todesfällen in der Geflügelhaltung an das Veterinäramt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt ebenso als Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem:

  • Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung zu betreten.
  • Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen, in dem zum Beispiel Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschi-nen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird, um direkten und indirekten Kontakt (z.B. über Kot) des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stel-len gefüttert werden und für die Tränke nur Wasserstellen verwendet werden, zu de-nen Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Bei erhöhten Tierverlusten innerhalb von 24 Stunden ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.

Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie unter den unten angegebenen Links.

Sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – sind beim Veterinäramt anzumelden. Diese Meldung kann auch gern online abgegeben werden: Siehe www.donnersberg.de > Bürgerservice > Online-Services > Online-Meldung einer Tierhaltung


Meldungen zu toten Wildvögeln, insbesondere Greifvögel und Wasservögeln

Um das aktuelle HPAI-Geschehen weiter zu beobachten, sind die Veterinärämter angewiesen, verdächtige Tiere zu beproben und im Landesuntersuchungsamt (LUA) beproben zu lassen.

Meldungen über tot aufgefundene oder verdächtige Wildvögel, insbesondere Greifvögel und Wasservögel können beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis während der Dienstzeit telefonisch unter der Rufnummer 06352-710-208 oder per E-Mail an anzeige-tierseuchen@donnersberg.de erfolgen.

In den Meldungen sollten die Fundorte exakt beschrieben bzw. möglichst die Geokoordinaten angegeben werden. Das Veterinäramt wird die aufgefundenen Kadaver beproben, bergen und entsorgen.

Wichtig: Kranke oder tote Vögel keinesfalls anfassen oder mitnehmen. Insbesondere auch Hunde und Katzen sollten keinesfalls in Kontakt mit den Tieren kommen.


Stichwort: Die Geflügelpest

Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Wildvögel, vor allem Wasservögel, stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrig-pathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Die Erkrankung verläuft schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot, es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21.04.2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden.


Noch Fragen?

Für Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail vet-agrar@donnersberg.de zur Verfügung.


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