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Zahlungserinnerung zu Abfallgebühren 2026
Ab dem 16.04.2026 werden die fälligen Abfallgebühren gebührenpflichtig gemahnt und Säumniszuschläge nach §240 der Abgabenordnung erhoben. Für die dann noch ausstehenden Abfallentsorgungsgebühren gilt, dass diese nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beigetrieben werden müssen, wodurch weitere Kosten entstehen können.
