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Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Spezielle Hinweise für Kreis DonnersbergkreisWICHTIG: Sie benötigen KEINEN Termin für die Beantragung, wenn:
Sie den beiliegenden Antrag mit dem Unterschriftenvordruck ausfüllen und diesen ausgedruckt bei unserer Führerscheinstelle oder Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen. Eine Übermittlung online ist aktuell leider noch nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- alter Führerschein im Original
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlGrundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.Rechtsgrundlage
- § 24a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 8e Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anträge / Formulare