Umwelthygiene

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gesundheitsämter beobachten, untersuchen und bewerten die Einwirkungen aus der Umwelt auf die menschliche Gesundheit. Sie informieren und beraten die Bevölkerung und die Behörden und nehmen die Stellung in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes.

     

    Umwelthygiene- das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene

    - in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt. geheilt oder gelindert werden,

    - in Blutspendeeinrichtungen und bei Blutspendeterminen,

    - in Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes mit Ausnahme der Leitstellen nach § 7 des Rettungsdienstgesetzes,

    - in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen,

    - in Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung

    - Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung,

    - in Gast- und Beherbungsstätten sowie auf Camping- und Zeltlagerplätzen,

    - in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege,

    - in öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen,

    - in Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens,

    - auf Jahrmärkten und Messen sowie bei sonstigen Großveranstaltungen,

    - bei sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen, an die vergleichbare Anforderungen zu stellen sind.

     

    Umweltbezogener Gesundheitsschutz

    Mitwirkung und Beratung als Fachbehörde:

    Bauleitplaung, Baumaßnahmen, Immissionsschutz, Katastrophenschutz, Gesundheitliche Beratung der Bevölkerung.

    Luftmesswerte - Ozon Ozonmesswerte

    Bundesinstitut für Risikobewertung - Bundesinstitut für Risikobewertung

    Landesuntersuchungsamt RLP - Landesuntersuchungsamt RLP

    Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung - bzga

    Umweltbundesamt - Umweltbundesamt

     

    Trinkwasser

    Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Chemische Stoffe dürfen nicht in schädlichen Konzentrationen enthalten sein. Trinkwasser muss außerdem hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein. Regelmäßige Kontrollen gewährleisten das.

    Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können, überwachen das Gesundheitsamt das Trinkwasser. Überwacht werden die öffentliche Wasserversorgung, private Kleinanlagen (=Hausbrunnen), die Trinkwasserversorgung in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Altenpflegeheimen. Werden hierbei Überschreitungen der Grenzwerte oder Abweichungen der Wasserqualität festgestellt, werden Maßnahmen zur Wiederherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität veranlasst. Deshalb müssen alla bakteriologischen und chemischen Grenzwertüberschreitungen dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt werden.

    Es ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der seit 5. Dezember 2012 geltenden Fassung zu beachten.                                                                     

     

    http://lua.rlp.de/downloads/trink-und-badewasser/

     

     

     


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