Betrieb eines Zoos beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

    Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Die artenschutzrechtliche Genehmigung erfolgt durch das Referat Landespflege der Abteilung Umweltschutz und Gesundheit. Zusätzliche wird eine tierschutzrechtliche Genehmigung durch das Veterinäramt der Abteilung 8 erteilt.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Tierschutzgesetz (TierSchG)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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