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Betrieb eines Zoos beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisDie artenschutzrechtliche Genehmigung erfolgt durch das Referat Landespflege der Abteilung Umweltschutz und Gesundheit. Zusätzliche wird eine tierschutzrechtliche Genehmigung durch das Veterinäramt der Abteilung 8 erteilt.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisTierschutzgesetz (TierSchG)
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Stephanie SchäferReferatsleitung Referat Natur- und Umweltschutz