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Denkmalpflege
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.
Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.
Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisFlyer_Denkmaleigentümer_weiß.pdf
Veränderungen an einem Kulturdenkmal bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt wird.
Instandsetzungen sind der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung:
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in
- Baudenkmalpflege
- Bodendenkmalpflege – Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ariane BarbarinoReferatsleitung Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, allgemeine Bauverwaltung
- Herr Sebastian Ehrhart
- Frau Stefanie Heller