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Sonderpädagogische Förderung feststellen
Leistungsbeschreibung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Rheinland-Pfalz Förderschulen oder nehmen am inklusiven Unterricht teil. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen. Es gibt ein landesweites Netz von Schwerpunktschulen und Fördererschulen.
Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die wohnortnah inklusiven Unterricht anbieten. Sie
- bieten sowohl den Schulabschlusses der jeweiligen Schulart als auch die besonderen Schulabschlüsse der Förderschulen;
- können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.
Förderschulen
-
bieten die Förderschwerpunkte
-- Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung,
-- Sehen (Schule für Blinde und Sehbehinderte)
-- Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige)
umfassen je nach Förderschwerpunkt
-- die Eingangsstufe der Primarstufe,
-- die Primarstufe und die Sekundarstufe I,
-- die Primarstufe, die Sekundarstufe und die Berufsschulstufe (Werkstufe).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die besuchte Schule bzw. bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern die zu besuchende Grundschule leitet das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf ein.
Weitere Informationen finden Sie:
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Anke Corell-GrasserReferatsleiterin
- Herr Andreas Roser