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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe kümmert sich um die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) .
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisMaßnahmen der Jugendhilfe umfassen neben den pädagogischen Hilfen auch die wirtschaftlichen Leistungen, weshalb die Wirtschaftliche Jugendhilfe eng mit dem Allgemeinen Sozialdienst und Pflegekinderdienst zusammenarbeitet.
Der Arbeitsbereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe umfasst unter anderem Zuständigkeitsprüfungen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Rahmen des SGB VIII sowie die Heranziehung von Eltern zu den Unterbringungskosten.
Anträge / Formulare