Baudenkmalpflege

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Denkmalpflege unterteilt sich unter anderem in die Baudenkmalpflege. Diese befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt.

    Dies können beispielswiese sein:

    • Baudenkmale,
    • Denkmalbereiche,
    • archäologische Kulturdenkmale,
    • archäologische Flächendenkmale,
    • bewegliche Kulturdenkmale
    • Kleindenkmale.

    Beabsichtigen Sie, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder es muss ein Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Bei Kulturdenkmälern unterscheidet man zwischen unbewglichen Kulturdenkmälern (1. ortsfeste Einzeldenkmäler und Bauwerke, 2. Denkmalzonen) und beweglichen Kulturdenkmälern (1. bewgliche Einzelgegenstände, 2. Sammlungen und sonstige Gesamtheiten von Einzelgegenständen).

    Veränderungen an einem Kulturdenkmal bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt wird. Instandsetzungen sind der Unteren Denkmalschutzbeörde anzuzeigen.

    Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung:

    Antragsformular

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    sind bei der Unteren Denkmalpflegebehörde bei der Kreisveraltung Donnersbergkreis zu erfragen.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über die E-Mail-Adresse webseite@donnersberg.de zukommen lassen.

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