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Baudenkmalpflege
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Denkmalpflege unterteilt sich unter anderem in die Baudenkmalpflege. Diese befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt.
Dies können beispielswiese sein:
- Baudenkmale,
- Denkmalbereiche,
- archäologische Kulturdenkmale,
- archäologische Flächendenkmale,
- bewegliche Kulturdenkmale
- Kleindenkmale.
Beabsichtigen Sie, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder es muss ein Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisBei Kulturdenkmälern unterscheidet man zwischen unbewglichen Kulturdenkmälern (1. ortsfeste Einzeldenkmäler und Bauwerke, 2. Denkmalzonen) und beweglichen Kulturdenkmälern (1. bewgliche Einzelgegenstände, 2. Sammlungen und sonstige Gesamtheiten von Einzelgegenständen).
Veränderungen an einem Kulturdenkmal bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt wird. Instandsetzungen sind der Unteren Denkmalschutzbeörde anzuzeigen.
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreissind bei der Unteren Denkmalpflegebehörde bei der Kreisveraltung Donnersbergkreis zu erfragen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ariane BarbarinoReferatsleitung Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, allgemeine Bauverwaltung
- Frau Stefanie Heller