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Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz wird die „Bodendenkmalpflege“ als Landesarchäologie bezeichnet. Diese beschäftigt sich mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren
- menschlichen Lebens an derer Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, der Entwicklungsgeschichte der Erde Alle diese Funde und Befunde stehen als Kulturdenkmäler unter Schutz. In der Regel sollen sie geschützt im Boden verbleiben
Wollen Sie Bodendenkmäler aufsuchen oder nach ihnen graben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisNachforschungen der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ariane BarbarinoReferatsleitung Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, allgemeine Bauverwaltung
- Herr Sebastian Ehrhart
- Frau Stefanie Heller