Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz wird die „Bodendenkmalpflege“ als Landesarchäologie bezeichnet. Diese beschäftigt sich mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren

    • menschlichen Lebens an derer Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht
    • tierischen oder pflanzlichen Lebens, der Entwicklungsgeschichte der Erde Alle diese Funde und Befunde stehen als Kulturdenkmäler unter Schutz. In der Regel sollen sie geschützt im Boden verbleiben

    Wollen Sie Bodendenkmäler aufsuchen oder nach ihnen graben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Nachforschungen der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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