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Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisWann wird mein Kind untersucht?
Die Untersuchungen finden ab August des Vorjahres zum tatsächlichen Einschulungsjahr statt und dauern bis April des Einschulungsjahres an. Der Termin wird vier Wochen vor der Untersuchung per Post an Sie geschickt.
Wo wird mein Kind untersucht?
Den Untersuchungsort finden Sie auf der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung, welche Ihnen vier Wochen vor dem Termin mit der Post zugeschickt wird.
Wie wird untersucht?
Es wird ein Hör- und Sehtest gemacht, sowie die Größe und das Gewicht des Kindes gemessen.
Weiterhin erfolgt ein wissenschaftlich geprüfter Test zur Beurteilung des Entwicklungsstandes hinsichtlich der Sprache, Fein- und Grobmotorik des Kindes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisWas muss ich zur Untersuchung mitbringen?
- das gelbe Vorsorgeheft
- alle vorhandenen Impfausweise und Impfbescheinigungen
- wichtige Befundberichte, wenn möglich in Kopie
- sofern vorhanden: Brille
Bitte füllen Sie vorab online den Elternfragebogen aus und senden diesen ab.
Ein QR-Code, der Sie zum Elternfragebogen verweist, befindet sich auf der Einladung.Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber gegebenenfalls gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisMuss mein Kind an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen?
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.