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Flüchtlingsangelegenheiten
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungPersonen die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen, sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gewährt.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisIm Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?Zuständig für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die kreisfreien Städte und die Landkreise.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis