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Erstmalige Tierhaltung anzeigen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von folgenden Tieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
- Rinder
- Schweine (auch Minipigs)
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
- Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
- Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
- andere Klauentiere
- Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.
Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisEs stehen Merkblätter für die Halter zur Kennzeichnung und Registrierung von
- Schafen und Ziegen
- Schweinen und
- Rindern
zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
- Nutzungsart der Tiere
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
- bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Haltung von
- Rindern,
- Schweinen,
- Schafen,
- Ziegen,
- Pferden und
- Bienenvölkern
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisHühner sind ab Januar 2025 ebenfalls bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden.
Anträge / Formulare
- Begleitpapier Schafe/Ziegen
- Flyer Kleinsthaltung von Haus- und Minischweinen
- Merkblatt Geflügelhaltung
- Merkblatt Kälber
- Merkblatt LUA für Kleinsthaltungen - Afrikanische Schweinepest
- Merkblatt LUA für Schweinehalter, Tierärzte und Jäger - Afrikanische Schweinepest
- Merkblatt Mini-Pigs
- Merkblatt Pferdeboxen
- Merkblatt Rind
- Merkblatt_Schaf-Ziege
- Merkblatt_Schweine
- VVVO-Meldebogen