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Landesblindengeld
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisWas sollte ich noch wissen?
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe ).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.